Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von BridgeWise Consulting UG (haftungsbeschränkt), Alfred-Kästner-Straße, 1, 04275 Leipzig, E-Mail: info@bridgewise-consulting.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Selbständige, Freiberufler sowie Unternehmen und Organisationen.

1.4 Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt und nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

1.5 Sollten in Ausnahmefällen dennoch Verträge mit Verbrauchern zustande kommen, bleiben die insoweit zwingend anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

2. Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

2.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

2.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

2.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Der Anbieter erbringt Beratungs- und sonstige Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Strategie, Marktanalyse, Digitalisierung und Geschäftsentwicklung, einschließlich unterstützender Tätigkeiten im technischen und kaufmännischen Umfeld.

Darüber hinaus bietet der Anbieter KI-gestützte Dienstleistungen an. Dies umfasst insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Implementierung von automatisierten Prozessen und Workflows, den Einsatz und die Integration von KI-basierten Systemen sowie die Optimierung bestehender Geschäftsabläufe durch digitale Technologien. Eine Beschränkung auf bestimmte Anbieter, Plattformen oder Systeme besteht nicht.

Weiterhin erbringt der Anbieter Vermittlungsleistungen, einschließlich der Herstellung von Geschäftskontakten und der Unterstützung bei der Anbahnung von Kooperationen oder Vertragsbeziehungen zwischen Dritten. Der Anbieter schuldet hierbei ausschließlich die Tätigkeit als Vermittler, nicht den Abschluss eines Vertrags oder das Zustandekommen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

Der genaue Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag, dem Angebot oder der Projektbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

3.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

3.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer bei sämtlichen Leistungen kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für das Zustandekommen von Verträgen, die Erzielung bestimmter Umsätze, Gewinne oder Einsparungen sowie das Erreichen bestimmter Kennzahlen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

5.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

5.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

6. Haftung / Freistellung

6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

7.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

9.6 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird, genügt für Erklärungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien die Textform (z. B. E-Mail).

10. Urheberrechte / Nutzungsrechte

10.1 Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen, Texte, Workflows, Prozesse, Skripte sowie sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

10.2 Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen, soweit für den Vertragszweck erforderlich und sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke.

10.3 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Projekte als den vertraglich vereinbarten Zweck, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das im Rahmen des Auftrags gewonnene Know-how, Methoden, Erfahrungen, allgemein gehaltene Konzepte und nicht vertrauliche Teile von Arbeitsergebnissen in anonymisierter Form auch für andere Kunden und Projekte zu verwenden.

11. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

Nach oben scrollen